Sicherheitsfachkraft Renchen
Baden-Württemberg
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Renchen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Renchen — 2 SiFa-Anbieter
Odin GmbH
Renchen
Die Odin GmbH war ein Wach- und Sicherheitsdienst in Renchen, der neben Objekt- und Personenschutz auch Arbeitssicherheit und arbeitsmedizinische Betreuung anbot. Das Unternehmen befindet sich in Liquidation.
ESQM - Eva Sachner QM-Beratung
Renchen, 77871
Qualitätsmanagement-Beratung und Fachkraft für Arbeitssicherheit, spezialisiert auf ISO 9001, AZAV, ISO 13485 sowie Datenschutzberatung mit BAFA-Förderung.
Arbeitsschutz Renchen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Renchen (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Renchen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Renchen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Renchen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Renchen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)