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Sicherheitsfachkraft Kirchheim unter Teck

Baden-Württemberg

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Kirchheim unter Teck: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Kirchheim unter Teck - 1 SiFa-Anbieter

ASUM GmbH Arbeitssicherheit & Brandschutz

Kirchheim unter Teck, 73230

Externer Dienst für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Kirchheim unter Teck, Baden-Württemberg. Bietet Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzschulungen und Evakuierungsübungen.

Arbeitsschutz Kirchheim unter Teck - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Kirchheim unter Teck (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Kirchheim unter Teck und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Kirchheim unter Teck beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Kirchheim unter Teck können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Kirchheim unter Teck?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Kirchheim unter Teck

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Kirchheim unter Teck überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Baden-Württemberg. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Baden-Württemberg

SiFa nach Leistung in Baden-Württemberg

Häufige Fragen zu SiFa in Kirchheim unter Teck

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Kirchheim unter Teck

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