Sicherheitsfachkraft Kenzingen
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Kenzingen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Kenzingen — 1 SiFa-Anbieter
Jörg Kaspar Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und Brandschutz
Kenzingen, 79341
Das Ingenieurbüro Jörg Kaspar in Kenzingen bietet Dienstleistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und externer Brandschutzbeauftragter an. Das Leistungsspektrum umfasst arbeitsschutzrechtliche Beratung, Gefährdungsbeurteilungen, Brandschutzplanung, Evakuierungskonzepte sowie Aus- und Fortbildungen von Brandschutzhelfern und Sicherheitsbeauftragten. Das Büro ist im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz im Breisgau und Südwestdeutschland tätig.
Arbeitsschutz Kenzingen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Kenzingen (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Kenzingen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Kenzingen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Kenzingen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Kenzingen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)