Sicherheitsfachkraft Gondelsheim
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Gondelsheim. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Gondelsheim — 1 SiFa-Anbieter
Werner H. Sigeko-Consult
Gondelsheim
Werner H. Sigeko-Consult ist ein Beratungsunternehmen für Arbeitssicherheit und Baustellenkoordination mit Sitz in Gondelsheim bei Karlsruhe. Das Unternehmen ist auf die Tätigkeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) auf Baustellen spezialisiert und unterstützt Bauherren bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach der Baustellenverordnung. Zusätzlich bietet die Firma Leistungen als externe Sicherheitsfachkraft gemäß ASiG an.
Arbeitsschutz Gondelsheim — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Gondelsheim (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Gondelsheim und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Gondelsheim beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Gondelsheim können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Gondelsheim?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)