Sicherheitsfachkraft Frickenhausen
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Frickenhausen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Frickenhausen — 1 SiFa-Anbieter
Ingenieurbüro Staudenmaier
Frickenhausen, 72636
Das Ingenieurbüro Staudenmaier in Frickenhausen ist als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig und betreut Unternehmen in Frickenhausen, Nürtingen, Esslingen, Reutlingen und Umgebung. Leistungen umfassen Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen und Managementsysteme nach ISO 45001.
Arbeitsschutz Frickenhausen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Frickenhausen (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Frickenhausen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Frickenhausen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Frickenhausen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Frickenhausen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)