Sicherheitsfachkraft Breisach am Rhein
Baden-Württemberg
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Breisach am Rhein: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Breisach am Rhein - 1 SiFa-Anbieter
Schächtele Daniel Arbeitssicherheitsfachkräfte
Breisach am Rhein, 79206
Das Ingenieurbüro SCHÄCHTELE HSE von Daniel Schächtele ist ein überregionaler Partner für Arbeitssicherheit, Baustellensicherheit und Gefahrstoffmanagement mit Sitz in Breisach-Gündlingen (Baden-Württemberg). Seit mehr als 10 Jahren werden Unternehmen in den Bereichen HSE, SiGeKo, Maschinen- und Produktsicherheit, Brandschutz sowie DGUV-Prüfungen betreut. Das Leistungsangebot richtet sich an Betriebe aus Industrie, Handwerk und Bauwirtschaft.
Arbeitsschutz Breisach am Rhein - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Breisach am Rhein (Baden-Württemberg) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Breisach am Rhein und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Breisach am Rhein beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Breisach am Rhein können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Breisach am Rhein?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).
- Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
Höchstbußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen bis 5.000 €
5 %
Mindestbesichtigungsquote der Behörden ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Breisach am Rhein
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Breisach am Rhein überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Baden-Württemberg. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.