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Sicherheitsfachkraft Naunhof

Sachsen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Naunhof. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Naunhof — 1 SiFa-Anbieter

Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit Jens Pischke ist ein deutschlandweit tätiges Unternehmen mit Sitz in Naunhof/OT Fuchshain, Sachsen, das Betriebe als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut. Das Leistungsspektrum umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Sicherheitsunterweisungen, Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) auf Baustellen sowie die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln. Als ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit und freier Dozent unterstützt Jens Pischke Unternehmen aller Größen bundesweit.

Arbeitsschutz Naunhof — Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Naunhof (Sachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Naunhof und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Naunhof beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Naunhof können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Naunhof?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

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SiFa nach Leistung in Sachsen

Häufige Fragen zu SiFa in Naunhof

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Naunhof

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