Sicherheitsfachkraft Gröditz
Sachsen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Gröditz. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Gröditz — 2 SiFa-Anbieter
Sybille Schieritz Arbeitssicherheit
Gröditz, 01609
Arbeitssicherheit, Brandschutz, Datenschutz und Gefährdungsbeurteilungen.
Schieritz Sybille
Gröditz, 01609
Arbeitssicherheit Sybille Schieritz in Gröditz bei Riesa bietet umfassende Dienstleistungen rund um Arbeitsschutz, Brandschutz, Datenschutz und Gefährdungsbeurteilungen an. Das Unternehmen ist als Sicherheitsfachkraft (Sifa/Fasi) und Sicherheitsingenieur tätig und unterstützt Betriebe bei der Implementierung einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation. Zu den Leistungen zählen außerdem Risikobewertungen, Maschinensicherheit und die Beratung zu Datenschutzfragen.
Arbeitsschutz Gröditz — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Gröditz (Sachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Gröditz und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Gröditz beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Gröditz können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Gröditz?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)