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Sicherheitsfachkraft Königswartha

Sachsen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Königswartha: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Königswartha - 1 SiFa-Anbieter

Roland Zaunick Arbeitsschutz u. Sicherheitsservice ist ein in Königswartha (Sachsen) ansässiges Unternehmen, das Dienstleistungen rund um Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik anbietet. Das Unternehmen ist in den Bereichen Bewachung, Alarmsysteme, Arbeitsschutzartikel sowie Sicherheitsservice tätig. Mit Standorten in Königswartha und Lohsa bedient es Kunden in der Region Sachsen.

Arbeitsschutz Königswartha - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Königswartha (Sachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Königswartha und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Königswartha beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Königswartha können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Königswartha?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Königswartha

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Königswartha überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Sachsen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Sachsen

SiFa nach Leistung in Sachsen

Häufige Fragen zu SiFa in Königswartha

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Königswartha

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