Sicherheitsfachkraft Aue-Bad Schlema
Sachsen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Aue-Bad Schlema. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Aue-Bad Schlema — 1 SiFa-Anbieter
L.S.E.-GmbH Immob., Wertermittlung, Hausverwaltung, Arbeitssicherheit u. me.
Aue-Bad Schlema, 08280
Die L.S.E.-GmbH in Aue-Bad Schlema ist seit 1992 als zuverlässiger Ansprechpartner für Hausverwaltung und Arbeitssicherheit im Erzgebirge tätig. Das Leistungsangebot umfasst Baubetreuung, Wohnungs- und Grundstücksverwaltung sowie arbeitssicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben.
Arbeitsschutz Aue-Bad Schlema — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Aue-Bad Schlema (Sachsen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Aue-Bad Schlema und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Aue-Bad Schlema beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Aue-Bad Schlema können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Aue-Bad Schlema?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)