Sicherheitsfachkraft Wissen
Rheinland-Pfalz
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Wissen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Wissen — 1 SiFa-Anbieter
reunas - workplace safety
Wissen, 57537
reunas – workplace safety ist ein auf Arbeitssicherheit und Logistiktrainings spezialisiertes Unternehmen mit Sitz in Wissen (Rheinland-Pfalz). Das 2002 gegründete Unternehmen von Inhaber Jürgen Neifer bietet Aus- und Weiterbildungen, Beratung zur Rechtssicherheit im Arbeitsschutz sowie Schulungen zur Ladungssicherung und zum vorbeugenden Brandschutz an.
Arbeitsschutz Wissen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Wissen (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Wissen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Wissen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Wissen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Wissen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)