Sicherheitsfachkraft Lingenfeld
Rheinland-Pfalz
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Lingenfeld. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Lingenfeld — 2 SiFa-Anbieter
EXXACT GmbH
Lingenfeld, 67360
Die EXXACT GmbH mit Sitz in Lingenfeld bietet Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit, Regalanlagen und Landschaftsbau an.
Safety Rissel GmbH
Lingenfeld, 67360
Safety Rissel GmbH ist ein auf Arbeitssicherheit spezialisiertes Beratungsunternehmen mit Sitz in Lingenfeld in Rheinland-Pfalz, das Unternehmen jeder Branche bei der Erfüllung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen unterstützt. Das Leistungsspektrum umfasst die externe Betreuung als Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragter sowie die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die Durchführung von Unterweisungen.
Arbeitsschutz Lingenfeld — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Lingenfeld (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Lingenfeld und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Lingenfeld beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Lingenfeld können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Lingenfeld?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)