Sicherheitsfachkraft Föhren
Rheinland-Pfalz
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Föhren: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Föhren - 2 SiFa-Anbieter
STD Elmar Lorenz
Föhren, 54343
Der Sicherheitstechnische Dienst Elmar Lorenz mit Sitz in Föhren bei Trier wurde 2008 gegründet und unterstützt Betriebe jeder Größe praxisnah und individuell in allen Fragen rund um Arbeits- und Gesundheitsschutz. Das Leistungsspektrum reicht von der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen über Betriebsbegehungen und Mitarbeiterschulungen bis hin zum Aufbau vollständiger Arbeitsschutzmanagementsysteme. Als erfahrene Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut Elmar Lorenz Unternehmen aus nahezu allen Branchen lösungsorientiert.
STD Elmar Lorenz Sicherheitstechnischer Dienst
Föhren, 54343
Der Sicherheitstechnische Dienst Lorenz GmbH (STD Elmar Lorenz) in Föhren bei Trier bietet seit 2008 umfassende Beratungsleistungen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz für Unternehmen jeder Größe an. Inhaber Elmar Lorenz verfügt als Techniker, Betriebswirt und Fachkraft für Arbeitssicherheit über breite Expertise und begleitet Betriebe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und der Durchführung von Mitarbeiterschulungen. Das Unternehmen verfolgt einen praxisnahen und individuellen Beratungsansatz.
Arbeitsschutz Föhren - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Föhren (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Föhren und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Föhren beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Föhren können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Föhren?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).
- Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
Höchstbußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen bis 5.000 €
5 %
Mindestbesichtigungsquote der Behörden ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Föhren
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Föhren überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Rheinland-Pfalz. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.