Sicherheitsfachkraft Altrip
Rheinland-Pfalz
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Altrip. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
Karte wird geladen...
Arbeitsschutz Altrip — 2 SiFa-Anbieter
ZASIBU Industrieberatungen ist ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Altrip (Rheinland-Pfalz), das Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz anbietet. Das Unternehmen unterstützt Betriebe bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Zum Leistungsportfolio gehören zudem Schulungen sowie die Beratung zu Gefahrstoffen und Arbeitsmedizin.
ZASIBU Arbeitssicherheit und Brandschutz
Altrip, 67122
Fachbetrieb für Arbeitssicherheit, Brandschutz, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe mit Sitz in Altrip.
Arbeitsschutz Altrip — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Altrip (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Altrip und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Altrip beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Altrip können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Altrip?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
- Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)