Sicherheitsfachkraft Oberroßbach
Rheinland-Pfalz
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Oberroßbach. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Oberroßbach — 1 SiFa-Anbieter
BELUGA Ausbildungszentrum
Oberroßbach, 56479
DEKRA-zertifizierter Träger der beruflichen Weiterbildung mit Schwerpunkt auf Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit sowie Gesundheits- und Pflegefortbildungen. Bietet professionelle Schulungen und Beratung für medizinisches und pflegerisches Fachpersonal.
Arbeitsschutz Oberroßbach — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Oberroßbach (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Oberroßbach und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Oberroßbach beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Oberroßbach können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Oberroßbach?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)