Zum Inhalt springen
🎉 Nur für kurze Zeit: Sparen Sie die Einrichtungsgebühr von 199€ - jetzt registrieren! Jetzt sparen

Sicherheitsfachkraft Nieder-Olm

Rheinland-Pfalz

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Nieder-Olm. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.

Karte wird geladen...

Arbeitsschutz Nieder-Olm — 1 SiFa-Anbieter

Dr. med. K. D. Ahrend ist als Betriebsarzt in Nieder-Olm bei Mainz tätig und bietet arbeitsmedizinische Betreuung sowie Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit für Unternehmen an. Die Praxis unterstützt Betriebe bei der Erfüllung ihrer Pflichten gemäß dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2.

Arbeitsschutz Nieder-Olm — Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Nieder-Olm (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Nieder-Olm und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Nieder-Olm beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Nieder-Olm können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Nieder-Olm?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.

  • Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
  • Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
  • In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.

SiFa nach Leistung in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen zu SiFa in Nieder-Olm

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Nieder-Olm

Weitere Städte in Rheinland-Pfalz