Sicherheitsfachkraft Leitzweiler
Rheinland-Pfalz
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Leitzweiler. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Leitzweiler — 1 SiFa-Anbieter
Peter-Alles-Institut
Leitzweiler, 55779
Das Peter-Alles-Institut in Leitzweiler, Rheinland-Pfalz, ist im Bereich Arbeitssicherheit tätig und bietet Dienstleistungen rund um Brandschutz, Energiemanagement und Abfallmanagement an. Das Institut unterstützt Unternehmen bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Als regionale Anlaufstelle begleitet das Institut Betriebe bei der Umsetzung sicherheitstechnischer Maßnahmen.
Arbeitsschutz Leitzweiler — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Leitzweiler (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Leitzweiler und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Leitzweiler beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Leitzweiler können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Leitzweiler?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)