Sicherheitsfachkraft Irrel
Rheinland-Pfalz
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Irrel. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Irrel — 1 SiFa-Anbieter
sifamedic GmbH Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit
Irrel, 54666
Die sifamedic GmbH ist seit über 20 Jahren als überbetrieblicher und externer Dienstleister nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bundesweit tätig. Das Unternehmen betreut kleine und mittelständische Betriebe aus Industrie, Handwerk und Handel in den Bereichen Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin gemäß DGUV Vorschrift 2. Mit einem Team aus festangestellten und freiberuflichen Fachkräften für Arbeitssicherheit bietet sifamedic individuelle und zuverlässige Betreuungslösungen.
Arbeitsschutz Irrel — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Irrel (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Irrel und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Irrel beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Irrel können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Irrel?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)