Sicherheitsfachkraft Bingen am Rhein
Rheinland-Pfalz
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Bingen am Rhein. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Bingen am Rhein — 1 SiFa-Anbieter
Dekra Partner Kfz Prüfstelle Bingen
Bingen am Rhein, 55411
Seit 1998 Exklusivpartner der DEKRA Automobil GmbH in Bingen am Rhein mit Kfz-Gutachten, Fahrzeugbewertungen, Hauptuntersuchungen und Oldtimer-Services.
Arbeitsschutz Bingen am Rhein — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Bingen am Rhein (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Bingen am Rhein und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Bingen am Rhein beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Bingen am Rhein können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Bingen am Rhein?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)