Sicherheitsfachkraft Senden
Nordrhein-Westfalen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Senden. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Senden — 2 SiFa-Anbieter
Gerlach Ruth Dipl.-Ing. Arbeitssicherheit
Senden, 48308
Dipl.-Ing. Ruth Gerlach bietet als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Senden (Kreis Coesfeld) Beratung und Betreuung im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Unternehmen an.
Das ZAA Senden ist ein Zentrum für Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit unter Leitung von Dr. med. Georg Bill, das Betriebsärzte- und Sicherheitsfachkraft-Dienste im Münsterland anbietet.
Arbeitsschutz Senden — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Senden (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Senden und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Senden beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Senden können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Senden?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)