Sicherheitsfachkraft Schwelm
Nordrhein-Westfalen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Schwelm. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Schwelm — 1 SiFa-Anbieter
Engelbert Betriebs-Sicherheit
Schwelm, 58332
Engelbert Betriebs-Sicherheit in Schwelm bietet seit 2013 als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter umfassende Leistungen: SiGeKo, Schulungen (Brandschutzhelfer, Flurförderzeuge, Kranführer, Ladungssicherung) sowie Prüfung von Arbeitsmitteln nach BetrSichV.
Arbeitsschutz Schwelm — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Schwelm (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Schwelm und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Schwelm beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Schwelm können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Schwelm?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)