Sicherheitsfachkraft Rheine
Nordrhein-Westfalen
3 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Rheine. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Rheine — 3 SiFa-Anbieter
Fachkraft für Arbeitssicherheit in Rheine, bietet Arbeitsschutzberatung, SiGeKo-Koordination, Brandschutz und Schulungen für Gabelstapler- und Kranfahrer.
Arbeitsmedizinisches Zentrum Dr. Gabriele Wolters Dr.
Rheine, 48431
Seit 1978 tätiges arbeitsmedizinisches Kompetenzzentrum in Rheine, das Firmen aller Größen und Branchen in der näheren Umgebung betriebsärztlich betreut.
Ingenieurbüro Köster GmbH
Rheine, 48431
Ingenieurbüro in Rheine mit Beratungsdienstleistungen in den Bereichen Immissionsschutz, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Gewässerschutz und Abfall. Kann als Beauftragter in allen Bereichen bestellt werden.
Arbeitsschutz Rheine — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Rheine (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 3 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Rheine und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Rheine beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Rheine können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Rheine?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)