Sicherheitsfachkraft Reken
Nordrhein-Westfalen
3 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Reken. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Reken — 3 SiFa-Anbieter
S-I-B Ingenieurgesellschaft mbH Arbeitssicherheit
Reken, 48734
Ingenieurgesellschaft für Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Brandschutz. Regelbetreuung nach DGUV V2, Beratung zu DIN ISO 45001 und SCC, Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer.
S-I-B Ingenieurgesellschaft mbH
Reken, 48734
Ingenieurgesellschaft für Arbeitssicherheit mit Sitz in Reken. Bietet sicherheitstechnische Regelbetreuung gemäß DGUV V2, Arbeitsschutzmanagement nach DIN ISO 45001 und SCC sowie Schulungen für Sicherheitsbeauftragte und Brandschutzhelfer.
Arbeitsschutz Reken — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Reken (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 3 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Reken und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Reken beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Reken können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Reken?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)