Sicherheitsfachkraft Niederkrüchten
Nordrhein-Westfalen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Niederkrüchten. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Niederkrüchten — 1 SiFa-Anbieter
BAUQ Martin Wendisch Bauplanung Arbeitssicherheit Qualitätsmanagement
Niederkrüchten, 41372
BAUQ Martin Wendisch ist ein Büro für Bauplanung BDB, Arbeitssicherheit und Qualitätsmanagement in Niederkrüchten-Elmpt. Das 2008 gegründete Unternehmen bietet umfassende Leistungen in den Bereichen Bauplanung, Bauberatung und Baudienstleistungen.
Arbeitsschutz Niederkrüchten — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Niederkrüchten (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Niederkrüchten und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Niederkrüchten beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Niederkrüchten können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Niederkrüchten?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)