Sicherheitsfachkraft Kreuztal
Nordrhein-Westfalen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Kreuztal. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Kreuztal — 2 SiFa-Anbieter
AS Stötzel GmbH
Kreuztal, 57223
Fachhandel für Arbeitsschutz, PSA, Technischen Handel, Industriebedarf und Betriebsausstattung in Kreuztal.
Rath Stefan Aus- u. Weiterbildung
Kreuztal, 57223
Anbieter von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich Arbeitssicherheit und Fachseminare in Kreuztal.
Arbeitsschutz Kreuztal — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Kreuztal (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Kreuztal und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Kreuztal beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Kreuztal können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Kreuztal?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)