Sicherheitsfachkraft Herten
Nordrhein-Westfalen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Herten. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Herten — 2 SiFa-Anbieter
Schulz Jana Dipl.-Ing. Fachkraft für Arbeitssicherheit
Herten, 45699
Fachkraft für Arbeitssicherheit in Herten. Sicherheitstechnische Betreuung, Erstellung von Betriebsanweisungen, Organisation von Schulungen, regelmäßige Begehungen und arbeitsmedizinische Betreuung.
Zarnowski Reinhard Ulrich Arbeitssicherheit (VBG 122)
Herten, 45699
Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß VBG 122 (Unfallverhütungsvorschrift) in Herten-Süd, Kreis Recklinghausen.
Arbeitsschutz Herten — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Herten (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Herten und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Herten beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Herten können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Herten?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)