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Sicherheitsfachkraft Halle (Westfalen)

Nordrhein-Westfalen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Halle (Westfalen): externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Halle (Westfalen) - 1 SiFa-Anbieter

Fachbüro für Arbeitssicherheit

Halle (Westfalen), 33790

Das Fachbüro für Arbeitssicherheit (FFA) von Jens Benson in Halle (Westfalen) bietet Gefährdungsanalysen, UVV-Unterweisungen und Betriebsanweisungen als externe Sicherheitsfachkraft.

Arbeitsschutz Halle (Westfalen) - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Halle (Westfalen) (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Halle (Westfalen) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Halle (Westfalen) beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Halle (Westfalen) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Halle (Westfalen)?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

  • Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
  • Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
  • In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.

Zuständige Aufsichtsbehörde für Halle (Westfalen)

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Halle (Westfalen) überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Nordrhein-Westfalen

SiFa nach Leistung in Nordrhein-Westfalen

Häufige Fragen zu SiFa in Halle (Westfalen)

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Halle (Westfalen)

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