Sicherheitsfachkraft Haan
Nordrhein-Westfalen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Haan. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Haan — 2 SiFa-Anbieter
Kleinsteinberg Jan-Mike
Haan, 42781
Sicherheitsbüro Kleinsteinberg in Haan bietet Dienstleistungen in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Brandschutz, Erste Hilfe sowie Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepten.
Paluch Samuel
Haan
Samuel Paluch ist Geschäftsführer der Arbeitsschutz Paluch GmbH in Haan und bietet als Fachkraft für Arbeitssicherheit praxisnahe und rechtssichere Arbeitsschutzberatung für Unternehmen.
Arbeitsschutz Haan — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Haan (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Haan und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Haan beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Haan können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Haan?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)