Sicherheitsfachkraft Greven
Nordrhein-Westfalen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Greven. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Greven — 2 SiFa-Anbieter
Carl Nolte Technik GmbH
Greven, 48268
Seit 1885 etablierter Systempartner für Schlauch- und Drucklufttechnik, Arbeitsschutz sowie Betriebsbedarf mit eigenem Prüflabor und umfassendem Dienstleistungsportfolio.
OPTICERT
Greven, 48268
Online-Plattform in Greven zur Steuerung von Unternehmensrisiken. Vermittelt Dienstleister in den Bereichen Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, Datenschutz, Gefahrgut und Zertifizierung.
Arbeitsschutz Greven — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Greven (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Greven und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Greven beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Greven können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Greven?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)