Sicherheitsfachkraft Gladbeck
Nordrhein-Westfalen
3 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Gladbeck. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Gladbeck — 3 SiFa-Anbieter
Georg Höffken Arbeitssicherheit und Qualitätssicherung GmbH
Gladbeck, 45966
Ingenieurbüro für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit mit Leistungen in Gefährdungsbeurteilungen, Risikoanalysen und Schulungen in Gladbeck.
Tipa Secure Solutions GmbH & Co. KG
Gladbeck, 45968
Tipa Secure Solutions GmbH & Co. KG ist ein Fachhändler für Arbeitsschutzkleidung, Sicherheitsschuhe, Handschuhe und persönliche Schutzausrüstung (PSA) mit Sitz in Gladbeck.
Arbeitsschutz Gladbeck — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Gladbeck (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 3 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Gladbeck und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Gladbeck beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Gladbeck können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Gladbeck?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)