Sicherheitsfachkraft Ennigerloh
Nordrhein-Westfalen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Ennigerloh. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Ennigerloh — 1 SiFa-Anbieter
Jetschin Arbeitssicherheit Consulting GmbH
Ennigerloh, 59320
Die Jetschin Arbeitssicherheit Consulting GmbH in Ennigerloh bietet seit 2004 Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz, Feuerwehr- und Rettungspläne sowie ganzheitliche EHS-Beratung für kleine und mittlere Unternehmen.
Arbeitsschutz Ennigerloh — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Ennigerloh (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Ennigerloh und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Ennigerloh beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Ennigerloh können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Ennigerloh?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)