Sicherheitsfachkraft Grimmen
Mecklenburg-Vorpommern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Grimmen. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Grimmen — 1 SiFa-Anbieter
Berner Siegfried Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit
Grimmen, 18507
Das Ingenieurbüro Siegfried Berner in Grimmen ist auf Arbeitssicherheit spezialisiert und betreut Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt das Büro Betriebe bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes, der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Erfüllung sicherheitstechnischer Betreuungspflichten. Das Ingenieurbüro ist regional im Bereich Stralsund, Greifswald und Vorpommern tätig.
Arbeitsschutz Grimmen — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Grimmen (Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Grimmen und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Grimmen beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Grimmen können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Grimmen?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)