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Sicherheitsfachkraft Bützow

Mecklenburg-Vorpommern

2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Bützow: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Bützow - 2 SiFa-Anbieter

Dipl.-Ing. Margit Kindor ist seit 1997 als Sicherheitsingenieurin und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Bützow tätig und bietet sicherheitstechnische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen und SiGeKo-Leistungen.

Seit 1997 professioneller Ansprechpartner für Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Ingenieurbüro bietet sicherheitstechnische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, SiGeKo-Leistungen sowie Schulungen für Krane, Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen.

Arbeitsschutz Bützow - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Bützow (Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Bützow und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Bützow beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Bützow können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Bützow?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Bützow

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Bützow überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern

SiFa nach Leistung in Mecklenburg-Vorpommern

Häufige Fragen zu SiFa in Bützow

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Bützow

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