Sicherheitsfachkraft Bützow
Mecklenburg-Vorpommern
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Bützow. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
Karte wird geladen...
Arbeitsschutz Bützow — 2 SiFa-Anbieter
Kindor Margit Dipl.-Ing Arbeitssicherheit
Bützow, 18246
Dipl.-Ing. Margit Kindor ist seit 1997 als Sicherheitsingenieurin und Fachkraft für Arbeitssicherheit in Bützow tätig und bietet sicherheitstechnische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen und SiGeKo-Leistungen.
Seit 1997 professioneller Ansprechpartner für Arbeitsschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Ingenieurbüro bietet sicherheitstechnische Betreuung, Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen, SiGeKo-Leistungen sowie Schulungen für Krane, Gabelstapler und Hubarbeitsbühnen.
Arbeitsschutz Bützow — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Bützow (Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Bützow und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Bützow beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Bützow können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Bützow?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
- Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)