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Sicherheitsfachkraft Börgerende-Rethwisch

Mecklenburg-Vorpommern

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Börgerende-Rethwisch: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Börgerende-Rethwisch - 1 SiFa-Anbieter

Luck Mathias Dipl.-Ing.(FH) Arbeitsschutz

Börgerende-Rethwisch, 18211

Das Ingenieurbüro Mathias Luck in Rethwisch ist seit 2003 als kompetenter Partner für Arbeitssicherheit und Brandschutz in Norddeutschland tätig.

Arbeitsschutz Börgerende-Rethwisch - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Börgerende-Rethwisch (Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Börgerende-Rethwisch und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Börgerende-Rethwisch beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Börgerende-Rethwisch können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Börgerende-Rethwisch?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Börgerende-Rethwisch

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Börgerende-Rethwisch überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Mecklenburg-Vorpommern. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Mecklenburg-Vorpommern

SiFa nach Leistung in Mecklenburg-Vorpommern

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Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Börgerende-Rethwisch

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