Sicherheitsfachkraft Eggesin
Mecklenburg-Vorpommern
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Eggesin. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Eggesin — 2 SiFa-Anbieter
Büro für Arbeitssicherheit - Karina Ihlenburg
Eggesin, 17367
Fachkraft für Arbeitssicherheit in Vorpommern. Spezialisiert auf Regalprüfungen nach DIN EN 15635, Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung und sicherheitstechnische Betreuung.
Karina Ihlenburg bietet als Fachkraft für Arbeitssicherheit sicherheitstechnische Betreuung, Regalprüfungen nach DIN EN 15635 und Workshops zur Gefährdungsbeurteilung in Vorpommern.
Arbeitsschutz Eggesin — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Eggesin (Mecklenburg-Vorpommern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Eggesin und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Eggesin beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Eggesin können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Eggesin?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)