Sicherheitsfachkraft Bad Dürkheim
Rheinland-Pfalz
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Bad Dürkheim. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Bad Dürkheim — 1 SiFa-Anbieter
ASH! Arbeitsschutzhelfer® GmbH
Bad Dürkheim, 67098
Partner für Dienstleistungen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit aus Bad Dürkheim. Prüfung von Anschlageinrichtungen auf Dachflächen gem. DGUV 201-056, Dachinspektionen und Regalprüfungen.
Arbeitsschutz Bad Dürkheim — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Bad Dürkheim und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Bad Dürkheim beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Bad Dürkheim können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Bad Dürkheim?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)