Sicherheitsfachkraft Warendorf
Nordrhein-Westfalen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Warendorf. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Warendorf — 1 SiFa-Anbieter
WegenerPischkeMüller Ing. GmbH
Warendorf
WegenerPischkeMüller Ing. GmbH in Warendorf (Nordrhein-Westfalen) ist ein Ingenieurbüro, das Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz für Unternehmen anbietet. Das Büro betreut Betriebe bei der Umsetzung gesetzlicher Sicherheitsanforderungen, der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und der Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen. Die Leistungen werden individuell und nach Vereinbarung erbracht.
Arbeitsschutz Warendorf — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Warendorf (Nordrhein-Westfalen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Warendorf und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Warendorf beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Warendorf können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Warendorf?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)