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Sicherheitsfachkraft Wetter (Hessen)

Hessen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Wetter (Hessen): externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Wetter (Hessen) - 1 SiFa-Anbieter

Die SiFa Beratungsgesellschaft für Arbeitssicherheit mbH in Wetter (Hessen) erfüllt seit 1994 die sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Aufgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes für Betriebe, Städte und Gemeinden. Das Leistungsangebot umfasst Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz, SiGeKo-Koordination, Ausbildungen und Gefahrgutberatung.

Arbeitsschutz Wetter (Hessen) - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Wetter (Hessen) (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Wetter (Hessen) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Wetter (Hessen) beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Wetter (Hessen) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Wetter (Hessen)?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

  • Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
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Zuständige Aufsichtsbehörde für Wetter (Hessen)

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Wetter (Hessen) überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Hessen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Hessen

SiFa nach Leistung in Hessen

Häufige Fragen zu SiFa in Wetter (Hessen)

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Wetter (Hessen)

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