Sicherheitsfachkraft Lorsch
Hessen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Lorsch. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Lorsch — 2 SiFa-Anbieter
ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co. KG
Lorsch, 64653
ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co. KG ist ein bundesweit tätiger Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit mit Sitz in Lorsch, Hessen.
ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co. KG Arbeitssicherheit
Lorsch, 64653
Abteilung Arbeitssicherheit der ASUMED Arbeitsschutz GmbH & Co. KG - bietet Fachkräfte für Arbeitssicherheit und sicherheitstechnische Betreuung bundesweit.
Arbeitsschutz Lorsch — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Lorsch (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Lorsch und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Lorsch beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Lorsch können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Lorsch?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)