Sicherheitsfachkraft Offenbach am Main
Hessen
3 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Offenbach am Main: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Offenbach am Main - 3 SiFa-Anbieter
Roland Alexander Dipl. Ing. FH Sicherheitsingenieur, SiGeKo, SiFa
Offenbach am Main, 63065
Alexander Roland Arbeitssicherheit ist ein Dienstleister für betrieblichen Arbeitsschutz mit Sitz in Offenbach am Main, der Unternehmen als externe Sicherheitsfachkraft (SiFa), Sicherheitsingenieur und SiGeKo betreut. Das Büro berät Arbeitgeber in allen Fragen der Arbeitssicherheit, führt Gefährdungsbeurteilungen durch und begleitet behördliche Betriebsbegehungen.
Raab Karcher Baustoffhandel
Offenbach am Main, 63067
Führender Baustoffhändler Deutschlands mit über 120 Niederlassungen, spezialisiert auf Baustoffe, Arbeitssicherheit und Brandschutz für Profi-Handwerker.
Eisert GmbH
Offenbach am Main, 63065
Beratungsunternehmen für Rechnungswesen, Qualitätsmanagement und betriebswirtschaftliche Organisationsberatung, zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.
Arbeitsschutz Offenbach am Main - Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Offenbach am Main (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 3 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Offenbach am Main und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Offenbach am Main beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Offenbach am Main können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Offenbach am Main?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).
- Anonyme Befragung nach den 6 GDA-Merkmalsbereichen - rechtssicher
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
- In 3 Minuten startklar. Ab 699 € einmalig pro Befragungswelle. Kein Abo-Vertrag.
30.000 €
Höchstbußgeld bei Zuwiderhandlung gegen eine vollziehbare Anordnung nach §22 Abs. 3 (§25 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und Abs. 2 ArbSchG), in den übrigen Fällen bis 5.000 €
5 %
Mindestbesichtigungsquote der Behörden ab 2026 (§21 Abs. 1a ArbSchG)
Zuständige Aufsichtsbehörde für Offenbach am Main
Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Offenbach am Main überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Hessen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.
Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Hessen