Sicherheitsfachkraft Sulzbach (Taunus)
Hessen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Sulzbach (Taunus). Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Sulzbach (Taunus) — 1 SiFa-Anbieter
secutelli
Sulzbach (Taunus), 65843
secutelli ist eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit aus Sulzbach (Taunus), die Unternehmen im Main-Taunus-Kreis und in ganz Hessen bei der Umsetzung gesetzlicher Arbeitsschutzanforderungen unterstützt. Das Angebot umfasst maßgeschneiderte Betreuungskonzepte, Gefährdungsbeurteilungen, Schulungen und Unterstützung bei internen Audits sowie Brandschutz.
Arbeitsschutz Sulzbach (Taunus) — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Sulzbach (Taunus) (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Sulzbach (Taunus) und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Sulzbach (Taunus) beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Sulzbach (Taunus) können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Sulzbach (Taunus)?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)