Sicherheitsfachkraft Stockstadt am Rhein
Hessen
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Stockstadt am Rhein. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Stockstadt am Rhein — 1 SiFa-Anbieter
Roth GmbH Arbeitssicherheit
Stockstadt am Rhein, 64589
Die Roth GmbH – Die Arbeitsschutzberater – ist ein bundesweit tätiges Unternehmen mit Hauptsitz in Stockstadt am Rhein, das seit über 30 Jahren mehr als 80.000 Mitarbeitende in Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Brandschutz betreut. Mit über 1.000 Fachkräften an mehr als 70 Standorten in Deutschland und Österreich ist das Unternehmen Teil der Arsipa Gruppe.
Arbeitsschutz Stockstadt am Rhein — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Stockstadt am Rhein (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Stockstadt am Rhein und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Stockstadt am Rhein beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Stockstadt am Rhein können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Stockstadt am Rhein?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)