Sicherheitsfachkraft Schwalmstadt
Hessen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Schwalmstadt. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Schwalmstadt — 2 SiFa-Anbieter
Betriebsärzte-Gesellschaft mbH BaSi
Schwalmstadt, 34613
Betriebsärztliche Gesellschaft in Schwalmstadt-Ziegenhain mit Schwerpunkt auf Unternehmensberatung, Arbeitsmedizin und betriebsärztlicher Betreuung von Unternehmen.
Schulz Uwe Sachverständige Sachverständigenbüro
Schwalmstadt, 34613
Das Sachverständigenbüro Uwe Schulz in Schwalmstadt bietet Beratung in Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin, Brandschutz sowie Aus- und Weiterbildung. Zu den Leistungen gehören Gefährdungsbeurteilungen, UVV-Prüfungen, Staplerschulungen und Brand- und Explosionsschutz.
Arbeitsschutz Schwalmstadt — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Schwalmstadt (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Schwalmstadt und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Schwalmstadt beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Schwalmstadt können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Schwalmstadt?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)