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Sicherheitsfachkraft Rödermark

Hessen

1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Rödermark: externe SiFa für die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz-Beratung und Gefährdungsbeurteilung. Finden Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen.

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Arbeitsschutz Rödermark - 1 SiFa-Anbieter

Das ATBP Ingenieurbüro Schulze-Fritz in Rödermark (Hessen) wurde 2005 gegründet und ist auf Arbeitssicherheit, Brandschutz, UVV-Prüfungen sowie Lärmmessungen und Lärmgutachten spezialisiert. Das Ingenieurbüro wird von Astrid Schulze-Fritz (Maschinenbau-Technikerin / Sicherheitstechnikerin) und Michael Fritz (Elektro-Ingenieur / Sicherheitsingenieur) geleitet. Mit über 20 Jahren Erfahrung bietet das Unternehmen deutschlandweite DGUV V3-Prüfungen und praxisnahe Schulungen für Betriebe an.

Arbeitsschutz Rödermark - Pflichten für Arbeitgeber

Als Arbeitgeber in Rödermark (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Rödermark und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen - von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Sicherheitsfachkraft Rödermark beauftragen

Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Rödermark können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber

Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Rödermark?

Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Wer einer Anordnung der Aufsicht zuwiderhandelt, riskiert bis zu 30.000 € (§25 ArbSchG). Ab 2026 haben die Behörden jährlich mindestens 5 % der Betriebe zu besichtigen (§21 Abs. 1a ArbSchG).

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Zuständige Aufsichtsbehörde für Rödermark

Die Einhaltung der Arbeitsschutzpflichten in Rödermark überwacht die staatliche Arbeitsschutzbehörde in Hessen. Bei einer Kontrolle prüft sie unter anderem, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist und die Gefährdungsbeurteilung aktuell vorliegt.

Übersicht: Alle Arbeitsschutzbehörden in Hessen

SiFa nach Leistung in Hessen

Häufige Fragen zu SiFa in Rödermark

Arbeitsschutz-Ratgeber für Arbeitgeber in Rödermark

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