Sicherheitsfachkraft Groß-Zimmern
Hessen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Groß-Zimmern. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Groß-Zimmern — 2 SiFa-Anbieter
Sifatech-Oesswein GmbH
Groß-Zimmern, 64846
Die Sifatech-Oesswein GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz mit Sitz in Groß-Zimmern. Das Unternehmen bietet Leistungen als Sicherheitsfachkraft, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Brandschutz sowie Gebäudemanagement an. Geschäftsführer Ralf Oeßwein berät Betriebe umfassend zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Sifatech-Oesswein GmbH Arbeitssicherheit
Groß-Zimmern, 64846
Die Sifatech-Oesswein GmbH ist ein Dienstleistungsunternehmen im Bereich Arbeits-, Sicherheits- und Gesundheitsschutz mit Sitz in Groß-Zimmern. Das Unternehmen bietet Leistungen als Sicherheitsfachkraft, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo), Brandschutz sowie Gebäudemanagement an. Geschäftsführer Ralf Oeßwein berät Betriebe umfassend zu technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz.
Arbeitsschutz Groß-Zimmern — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Groß-Zimmern (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Groß-Zimmern und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Groß-Zimmern beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Groß-Zimmern können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Groß-Zimmern?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
- Anonyme COPSOQ-Befragung — GDA-konform & BAuA-empfohlen
- Automatische Auswertung, Maßnahmenplanung, prüffester PDF-Bericht
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)