Sicherheitsfachkraft Groß-Umstadt
Hessen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Groß-Umstadt. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Groß-Umstadt — 2 SiFa-Anbieter
Hix Sachverständigenbüro Kfz Service Center
Groß-Umstadt, 64823
KFZ-Sachverständigenbüro und DEKRA-Partner mit Standorten in Groß-Umstadt, Höchst und Reinheim. Bietet HU/AU, Schadengutachten, Oldtimerbewertung und Arbeitssicherheit.
Sachverständigenbüro Hix Kfz Service Center
Groß-Umstadt, 64823
Kfz-Sachverständigenbüro und DEKRA-Partner in Groß-Umstadt. Bietet Hauptuntersuchungen, Schadensgutachten, Oldtimerbewertungen sowie Prüfungen im Rahmen der Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitssicherheit.
Arbeitsschutz Groß-Umstadt — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Groß-Umstadt (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Groß-Umstadt und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Groß-Umstadt beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Groß-Umstadt können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Groß-Umstadt?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)