Sicherheitsfachkraft Gersfeld
Hessen
2 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Gersfeld. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Gersfeld — 2 SiFa-Anbieter
Lehmann Christoph - Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gersfeld, 36129
Christoph Lehmann bietet als Fachkraft für Arbeitssicherheit technische Beratung in Gersfeld (Rhön) an. Er unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und der sicherheitstechnischen Betreuung.
Christoph Lehmann ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und bietet technische Beratung in Gersfeld (Rhön) an. Zweiteintrag des gleichen Anbieters mit Sitz in der Siedlungsstraße 22.
Arbeitsschutz Gersfeld — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Gersfeld (Hessen) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 2 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Gersfeld und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Gersfeld beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Gersfeld können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Gersfeld?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)