Sicherheitsfachkraft Wallersdorf
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Wallersdorf. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Wallersdorf — 1 SiFa-Anbieter
Ehrl Klaus, Büro für Arbeitssicherheit und Brandschutz
Wallersdorf, 94522
Klaus Ehrl ist seit 2012 als freiberufliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) tätig und betreut Unternehmen in Ober- und Niederbayern sowie der Oberpfalz. Leistungen umfassen Arbeitssicherheitsbetreuung nach ASiG, Brandschutz und orientierende Arbeitsplatzmessungen.
Arbeitsschutz Wallersdorf — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Wallersdorf (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Wallersdorf und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Wallersdorf beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Wallersdorf können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Wallersdorf?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)