Sicherheitsfachkraft Oberstdorf
Bayern
3 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Oberstdorf. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Oberstdorf — 3 SiFa-Anbieter
Ingenieurbüro von Linstow - Hans-Christoph von Linstow, Dipl.-Ing. (FH)
Oberstdorf, 87561
Ingenieurbüro für Sicherheitstechnik, Arbeitsschutz, Brandschutz und Umweltschutz in Oberstdorf. Bietet zudem Schießstandsicherheit, Spielplatzprüfung und Trinkwasserproben.
Arbeitsschutz 4.0 - Ingenieurbüro von Linstow GmbH & Co. KG
Oberstdorf, 87561
Ingenieurbüro für Arbeitsschutz, Brandschutz und Dienstleistungen in Oberstdorf, Bayern. Betrieben von der Ingenieurbüro von Linstow GmbH & Co. KG unter der Marke Arbeitsschutz 4.0.
Arbeitsschutz Oberstdorf — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Oberstdorf (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 3 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Oberstdorf und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Oberstdorf beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Oberstdorf können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Oberstdorf?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)