Sicherheitsfachkraft Teisnach
Bayern
1 qualifizierte Fachkräfte für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit in Teisnach. Finden Sie die passende externe SiFa für Ihr Unternehmen.
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Arbeitsschutz Teisnach — 1 SiFa-Anbieter
Sterl Arbeitsschutz GmbH
Teisnach, 94244
Die Sterl Arbeitsschutz GmbH ist seit 2009 ein verlässlicher Partner für persönliche Schutzausrüstung und Arbeitsschutzprodukte mit Sitz in Teisnach (Bayern). Unter der Unternehmensphilosophie "Wertige Schutzprodukte für wertvolle Mitarbeiter" beliefert das Unternehmen unter Geschäftsführer Markus Sterl einen stetig wachsenden Kunden- und Lieferantenkreis. Neben dem Vertrieb hochwertiger Schutzausrüstung bietet Sterl Arbeitsschutz umfassende Dienstleistungen rund um den betrieblichen Arbeitsschutz an.
Arbeitsschutz Teisnach — Pflichten für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber in Teisnach (Bayern) sind Sie nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen. Im SiFa-Verzeichnis sind 1 qualifizierte Sicherheitsfachkräfte aus Teisnach und Umgebung gelistet, die Sie bei allen Arbeitsschutzaufgaben unterstützen — von der Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden sicherheitstechnischen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Sicherheitsfachkraft Teisnach beauftragen
Sicherheitsfachkraft (SiFa), Arbeitssicherheitsfachkraft und Fachkraft für Arbeitssicherheit bezeichnen dieselbe gesetzlich geforderte Funktion nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Als Arbeitgeber in Teisnach können Sie entweder einen eigenen Mitarbeiter zur SiFa ausbilden lassen (interne Lösung) oder eine externe Sicherheitsfachkraft über einen spezialisierten Dienstleister beauftragen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die externe Lösung wirtschaftlicher.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeitet dabei eng mit dem Betriebsarzt zusammen: Gemeinsam bilden sie den Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG und beraten den Arbeitgeber in allen Fragen des betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
§5 ArbSchG · Pflicht für jeden deutschen Arbeitgeber
Sie sind auch verantwortlich für die psychische Gefährdungsbeurteilung in Teisnach?
Seit 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitgeber Pflicht (§5 ArbSchG). Bußgelder bis 30.000 € — und ab 2026 prüft die Gewerbeaufsicht 5% aller Betriebe pro Jahr.
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30.000 €
maximales Bußgeld §26 ArbSchG
5 %
Prüfquote ab 2026 (GDA)